Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Massaro Datenverarbeitung, Inhaber Nicola-Salvatore Massaro, Bissingerstr. 34, 91052 Erlangen (nachfolgend „Massaro Datenverarbeitung“), und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend „Kunde“).
Die AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden; Verbraucher werden nicht beliefert.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Massaro Datenverarbeitung stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungserbringung
Massaro Datenverarbeitung erbringt IT-Dienstleistungen, einschließlich Beratung, Planung, Installation, Wartung und Betreuung von IT-Systemen, sowie die Beschaffung von Hardware und Lizenzen für den Kunden.
Der genaue Leistungsumfang sowie spezifische Service-Level (z. B. Reaktionszeiten) werden in individuellen Vereinbarungen oder separaten Service Level Agreements (SLA) festgelegt. Wurde kein SLA vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktionszeiten.
Massaro Datenverarbeitung behält sich vor, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen, bleibt jedoch verantwortlich für die Gesamtleistung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Sofern Massaro Datenverarbeitung im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
Massaro Datenverarbeitung haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die aus einer datenschutzrechtlich unzulässigen Verarbeitung resultieren, sofern diese auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Weisungen des Kunden oder auf sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Massaro Datenverarbeitung sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Massaro Datenverarbeitung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Hardware- und Lizenzbestellung
Massaro Datenverarbeitung bestellt Hardware und Lizenzen im Auftrag des Kunden. Der Kunde trägt die Kosten für die bestellten Produkte zuzüglich etwaiger Versandkosten.
Massaro Datenverarbeitung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der gelieferten Hardware und Lizenzen (Eigentumsvorbehalt).
Lieferzeiten und Verfügbarkeit hängen von den Lieferanten ab; Massaro Datenverarbeitung informiert den Kunden über Verzögerungen.
Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel von Hardware oder Lizenzen müssen unter Beachtung der kaufmännischen Rügepflicht gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Massaro Datenverarbeitung behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Massaro Datenverarbeitung alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehrkosten durch unzureichende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Der Kunde sichert zu, dass die bereitgestellten Daten und Systeme frei von Rechten Dritter sind.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Vor der Durchführung von Arbeiten durch Massaro Datenverarbeitung hat der Kunde eine aktuelle Datensicherung zu erstellen, es sei denn, die Datensicherung ist ausdrücklich Gegenstand der beauftragten Leistung. Unterlässt der Kunde diese Pflicht und tritt infolge der Arbeiten ein Datenverlust ein, haftet Massaro Datenverarbeitung hierfür nicht.
Bei der Einrichtung von Fernwartungszugängen trifft Massaro Datenverarbeitung geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem Stand der Technik. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugänge ausschließlich autorisierten Personen zugänglich zu machen, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und regelmäßig zu ändern. Für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte infolge einer Pflichtverletzung des Kunden entstehen, haftet Massaro Datenverarbeitung nicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1
Massaro Datenverarbeitung haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Massaro Datenverarbeitung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2
Für sonstige Schäden haftet Massaro Datenverarbeitung unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.3
Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Massaro Datenverarbeitung auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz ist in diesem Fall jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4
Die Haftung für Datenverlust, der auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
7.5 – Gewährleistung für Drittware
Für Mängel an gelieferter Hard- und Software, die Massaro Datenverarbeitung von Dritten bezogen und an den Kunden unverändert weitergegeben hat, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Arglist vor. Massaro Datenverarbeitung tritt auf Verlangen des Kunden ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab.
7.6 – Gewährleistung für selbst hergestellte oder individuell zusammengestellte Hardware
Für von Massaro Datenverarbeitung selbst hergestellte oder individuell zusammengestellte Hardware beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 12 Monate ab Lieferung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Arglist vor. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Nutzung entgegen der Spezifikation oder nicht von Massaro Datenverarbeitung genehmigte Eingriffe entstehen. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde die beanstandete Hardware auf eigene Kosten an Massaro Datenverarbeitung zu übergeben, damit Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen kann.
7.7
Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
8. Gewährleistung bei Dienstleistungen
Massaro Datenverarbeitung erbringt ihre Dienstleistungen fachgerecht und gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
Mängel müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden.
Massaro Datenverarbeitung behebt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware und Lizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Massaro Datenverarbeitung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
10. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen (z. B. Geschäftsdaten, technische Dokumentationen) nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
11. Kündigung
Verträge mit fester Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Erlangen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.